Allgemeine Geschäftsbedingungen

Leistungs- und Trainingsangebot

Der Mitgliedsbeitrag umfasst ein einmal wöchentliches EMS-Training. Das Training erfolgt nach Terminabsprache mit dem Elektropuls Studio. Das Mitglied hat keinen Anspruch auf einen festen Trainer. Das Training kann auch mit mehreren Mitgliedern zeitgleich stattfinden.

Vertragsdauer und Kündigung

Die Mitgliedschaft wird zunächst für die gewählte Erstlaufzeit geschlossen. Wenn das Vertragsverhältnis nicht spätestens vier Wochen vor Ende der Erstlaufzeit in Textform gekündigt wird, verlängert sich die Mitgliedschaft auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann dann jederzeit mit einer Frist von vier Wochen in Textform gekündigt werden.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Fälligkeit der Beiträge

Der monatliche Mitgliedsbeitrag wird mittels SEPA-Lastschrift von angegebener Kontoverbindung zum 3. eines jeden Monats eingezogen. Zusätzlich zu dem monatlichen Entgelt wird einmalig zu Beginn der Mitgliedschaft das Startpaket und, auf Wunsch, das Upgrade erhoben. Alle Beträge verstehen sich inkl. gesetzlicher MwSt. von derzeit 19%. Gerät das Mitglied mit mehr als 2 Zahlungen schuldhaft in Verzug, ist der für die Laufzeit vereinbarte Betrag sofort fällig.

Terminabsage

Bei Absagen durch das Mitglied, bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin, kann der Termin nachgeholt werden. Werden die 24 Stunden nicht eingehalten, verfällt die Trainingseinheit. Das Gleiche gilt für unentschuldigtes Nichterscheinen. Dem Mitglied bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass durch den vereinbarten und ausgefallenen Termin für das Studio kein oder nur ein Aufwand in erheblich geringerer Höhe als der pauschalisierte Beitrag angefallen ist. Bei verspätetem Erscheinen des Mitglieds reduziert sich die Trainingseinheit entsprechend.

Änderungen

Änderungen der Anschrift, bei Lastschrifteinzug auch Kontoänderungen, sind dem Elektropuls Studio unverzüglich mitzuteilen. Das Mitglied hat die im Zusammenhang mit einer von ihm verschuldeten Rückbuchung der Bankeinzüge anfallenden Rücklastschriftgebühren des Kreditinstituts zu erstatten.

Schriftform

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Salvatorische Klausel

Sind allgemeine Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Soweit die Bestimmungen nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam sind, richtet sich der Inhalt des Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften oder dem, was die Vertragsparteien ursprünglich beabsichtigen wollten.